Profitieren Sie von unserem Netzwerk aus Verkehrsrechtsanwälten, Kfz-Gutachtern und Reparaturwerkstätten.
Für Unfallgeschädigte (Unfallopfer):
Die Kosten für Rechtsanwalt, Kfz-Gutachter und Reparaturwerkstatt werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Die Dienstleistungen sind für Sie kostenfrei, wenn Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung und eine Vollkaskoversicherung verfügen (abzüglich eventueller Selbstbeteiligungen und mögliche Rückstufungen bei Ihren Versicherungen)